Baurecht

Wenn Sie als Bauherr Ihr Grundstück bebauen, an Ihrem Gebäude bauliche Änderungen, einen Abriss oder eine Umnutzung vornehmen wollen, sollten Sie sich ausreichend informieren, ob und inwieweit Sie hierfür eine Genehmigung benötigen. Bestimmte Maßnahmen und Vorhaben können in Bayern zwar unter eigenverantwortlicher Achtung der bauordnungsrechtlichen Vorgaben verfahrensfrei umgesetzt werden, im Zweifelsfall sollten Sie sich jedoch vorher umfassend beraten lassen.

Zudem ist es wichtig zu wissen, ob Ihr Baugrundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt. Der Markt Ipsheim hat in verschiedenen Ortsbereichen Bebauungspläne aufgestellt, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde zu steuern. Bebauungspläne sind Satzungen, die verbindliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften enthalten und damit bestimmen, wie die Grundstücke bebaut werden können. Eine Übersicht der rechtskräftigen Bebauungspläne finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage.

Der Markt Ipsheim bietet Ihnen gerne bei Bedarf eine kostenfreie Bauherrenberatung an. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Baugenehmigungs- und Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim.

Sanierungsrecht und damit verbundene Vorteile für Bauherren

Der Marktgemeinderat hat auf einer Fläche von ca. 35,8 ha im Ipsheimer Ortskern per Satzung ein förmliches Sanierungsgebiet festgesetzt. Für Eigentümer und Bauinteressenten hat das Vorteile. Modernisieren Sie hier Objekte oder setzen Sie diese instand, sind erhöhte steuerliche Abschreibungen möglich. Zudem können bestimmte Fördermöglichkeiten angeboten werden. Das „Kommunale Förderprogramm" des Marktes Ipsheim zur Durchführung privater Fassaden-, Gestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Ortskernsanierung ermöglicht Eigentümern die Beantragung von Zuschüssen in Höhe von bis zu 30 % der förderfähigen Kosten.

Bauplätze

Die Marktgemeinde ist stets bemüht, jungen Familien und sonstigen Bauwilligen, Baugrundstücke in Ipsheim und den Ortsteilen anbieten zu können. Momentan werden durch den Markt Ipsheim keine Baugrundstücke vermarktet.

Aktuelle Projekte

Das Baugebiet „Wolfsgrube“ am südlichen Ortsrand von Kaubenheim liegt in einer sehr guten Lage. Momentan sind zwei der insgesamt sechs vorhandenen Bauabschnitte erschlossen und bebaut.

Aktuell steht kein freies Grundstück zum Verkauf zur Verfügung.

Die Erschließung eines oder mehrerer, weiterer Bauabschnitte ist momentan nicht geplant.
Je nach Finanzlage des Marktes Ipsheim und der Nachfrage an Baugrundstücken, wird über eine weitere Erschließung nachgedacht.

Gerne nehmen wir Sie auf eine Interessentenliste auf und informieren Sie, sobald nähere Details feststehen. Bitte schreiben Sie hierzu eine E-Mail an lutz@ipsheim.de und nennen uns Ihre Kontaktdaten (Name, Adresse, Anschrift, Telefonnummer). Grundstückspreise können erst nach der Erschließung kalkuliert und benannt werden.

Ihr Ansprechpartner

Herr Peter Lutz
Bauamtsleiter
Telefon: 09846 9797-22
E-Mail: lutz@ipsheim.de